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Syrischer Staatsbürger AL I. wegen Einschleusens von Ausländern und weiterer Delikte am Landgericht Dresden verurteilt – Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Am Landgericht Dresden wurde der syrische Staatsbürger AL I. verurteilt, nachdem er mehrfach gegen Gesetze verstoßen hatte, darunter das Einschleusen von Ausländern und gefährliches Fahrverhalten. Trotz der lebensgefährlichen Situationen, die er schuf, sah das Gericht sein Handeln nicht als versuchten Mord an. Seinen Fluchtversuch mit sieben Migranten im Kofferraum nahm die Staatsanwaltschaft ernst und forderte eine hohe Freiheitsstrafe, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da eine Revision angestrebt wird. Die Entscheidung des Gerichts wirft komplexe Fragen zu Motivation und Gefahren des Menschenschmuggels auf.

Am Landgericht Dresden wurde der syrische Staatsbürger AL I. wegen mehrerer schwerwiegender Delikte verurteilt. Die Anklage umfasste das Einschleusen von Ausländern, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert.

Der Angeklagte war am 22. Juni 2023 mit einem Renault Laguna auf der BAB17 unterwegs und sollte an der Anschlussstelle Bad Gottleuba kontrolliert werden. AL I. versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, indem er in Richtung Pirna flüchtete. Dabei fuhr er mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn, nutzte alle Fahrstreifen und auch den Seitenstreifen, was andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.

Nach dem Verlassen der Autobahn kollidierte er mit mehreren Leitpfosten, überfuhr eine rote Ampel an der Kreuzung zur B172 a und setzte seine Fahrt in Richtung Pirna fort. Schließlich wollte er von der B172 a abfahren, verlor jedoch die Kontrolle über sein Fahrzeug, überfuhr die Leitplanke und landete neben einem Löschteich. In diesem Augenblick stiegen sieben illegal eingereiste Personen über die Türen und den Kofferraum aus und versuchten, zu fliehen. Der Fahrer konnte zunächst nicht identifiziert werden.

Im Laufe der Ermittlungen wurde ein internationaler Haftbefehl gegen AL I. erlassen, der schließlich im Januar 2025 in Kroatien festgenommen und im Februar 2025 nach Deutschland ausgeliefert wurde. Obwohl das Gericht die Tat als objektiv lebensgefährlich einstufte, sah es die Versuche des Angeklagten, die geschleusten Personen in Sicherheit zu bringen, nicht als versuchten Mord in sieben Fällen. Die Richter betonten, dass AL I. subjektiv auf ein gutes Ende vertraute und nicht die Absicht hatte, den Tod oder die Verletzung der Migranten herbeizuführen.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen, was bedeutet, dass das gesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Prozess, der insgesamt sechs Verhandlungstage dauerte, fand im Landgericht Dresden statt.

Fakten

  • Der syrische Staatsbürger AL I. wurde am Landgericht Dresden verurteilt.
  • Die angeklagten Taten umfassen unter anderem das Einschleusen von Ausländern, die Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren gefordert.
  • Herr AL I. war am 22. Juni 2023 Fahrer eines Renault Laguna und sollte nach erfolgter Einreise in Deutschland auf der BAB17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba kontrolliert werden.
  • Der Maßnahme widersetzte er sich durch Entziehen der Kontrolle in Richtung Pirna.
  • Die Autobahn befuhrt er bis nach Pirna und nutzte dabei alle Fahrstreifen und den Seitenstreifen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Er verließ die Autobahn in Pirna, überfuhr dabei mehrere Leitpfosten, überquerte die Kreuzung an der B172 a bei der Rotlichtphase und fuhr anschließend weiter in Richtung Pirna.
  • Nach ca. 1 Kilometer wollte er von der B172 a abfahren, überfuhr dabei die Leitplanke, hob dadurch mit seinem Fahrzeug ab und landete neben einem Löschteich.
  • Insgesamt sieben illegal eingereiste Personen stiegen über die Türen und dem Kofferraum aus und versuchten zu flüchten.
  • Der Fahrer Herr AL I. konnte nicht festgestellt werden.
  • Er wurde im Nachgang der Ermittlungen zur Festnahme mit einem internationalen Haftbefehl ausgeschrieben.
  • Im Januar 2025 konnte er in Kroatien festgenommen und im Februar 2025 an Deutschland ausgeliefert werden.
  • Das Gericht stufte das Verhalten des Angeklagten nicht als versuchten Mord in sieben Fällen ein, sondern als Einschleusen von Ausländern.
  • Ein besonders schwerwiegender Umstand wurde angeführt, dass eine Person im Kofferraum des Fahrzeuges mitgefahren war.
  • Das Gericht betonte, dass die Tat objektiv lebensgefährlich war, der Angeklagte jedoch subjektiv auf ein gutes Ende vertraute.
  • Sein Ziel war es nicht, den Tod oder die Verletzung der geschleusten Personen zu verursachen, sondern eine erfolgreiche und unauffällige Ankunft der Migranten in Deutschland zu gewährleisten.
  • Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.
  • Das gesprochene Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
  • Der Prozess fand am Landgericht Dresden statt.
  • Die Verurteilung erfolgte nach insgesamt sechs Verhandlungstagen.
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