Syrischer Staatsbürger AL I. wegen Einschleusens von Ausländern und mehrfachem Verkehrsdelikt am Landgericht Dresden verurteilt – Staatsanwaltschaft kündigt Revision an.
Am Landgericht Dresden wurde der syrische Staatsbürger AL I. wegen schwerwiegender Delikte wie dem Einschleusen von Ausländern und gefährlichen Verkehrsverstößen verurteilt. Trotz der geforderten achtjährigen Freiheitsstrafe erkannte das Gericht die Taten nicht als versuchten Mord an, sondern betrachtete sie als Einschleusen. Der Angeklagte hatte versucht, sieben Migranten in Deutschland sicher anzukommen, was jedoch in einem lebensgefährlichen Vorfall endete. Während sich das Urteil noch im Rechtsmittelverfahren befindet, bleibt die Hessische Staatsanwaltschaft aktiv und plant, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Am Landgericht Dresden wurde der syrische Staatsbürger AL I. wegen mehrerer schwerwiegender Delikte verurteilt. Die Vorwürfe umfassen unter anderem das Einschleusen von Ausländern, die Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert.
Die Taten ereigneten sich am 22. Juni 2023, als AL I. als Fahrer eines Renault Laguna aufgegriffen werden sollte. Nachdem er sich der Kontrolle auf der BAB17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba entgegenstellte, floh er in Richtung Pirna und befuhr dabei alle Fahrstreifen sowie den Seitenstreifen, was eine erhebliche Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellte. Nach dem Verlassen der Autobahn überfuhr er mehrere Leitpfosten, missachtete der Rotlichtphase an einer Kreuzung und sorgte schließlich für einen Unfall, bei dem er mit dem Fahrzeug von der B172 a abfuhr, um neben einem Löschteich landete.
Insgesamt sieben Personen, die illegal in Deutschland eingereist waren, entstiegen dem Fahrzeug und versuchten zu flüchten. Der Fahrer selbst konnte zunächst nicht identifiziert werden. Nach intensiven Ermittlungen wurde gegen ihn ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. AL I. konnte schließlich im Januar 2025 in Kroatien festgenommen und im Februar desselben Jahres nach Deutschland ausgeliefert werden.
Im Rahmen des Prozesses stellte das Gericht fest, dass die Taten nicht als versuchter Mord in sieben Fällen, sondern als Einschleusen von Ausländern zu werten seien. Ein erschwerender Umstand war, dass eine Person sich im Kofferraum des Fahrzeugs befunden hatte. Die Richter betonten, dass das Verhalten des Angeklagten objektiv lebensgefährlich war, er jedoch subjektiv auf ein positives Ende seiner Flucht vertraute. Sein Ziel sei es nie gewesen, das Leben oder die Gesundheit der geschleusten Personen zu gefährden, sondern vielmehr deren Ankunft in Deutschland zu sichern.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision angekündigt, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Prozess zog sich über insgesamt sechs Verhandlungstage.
Fakten
- Der syrische Staatsbürger AL I. wurde am Landgericht Dresden verurteilt.
- Die angeklagten Taten umfassen unter anderem das Einschleusen von Ausländern, die Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren gefordert.
- Herr AL I. war am 22. Juni 2023 Fahrer eines Renault Laguna und sollte nach erfolgter Einreise in Deutschland auf der BAB17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba kontrolliert werden.
- Der Maßnahme widersetzte er sich durch Entziehen der Kontrolle in Richtung Pirna.
- Die Autobahn befuhrt er bis nach Pirna und nutzte dabei alle Fahrstreifen und den Seitenstreifen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
- Er verließ die Autobahn in Pirna, überfuhr dabei mehrere Leitpfosten, überquerte die Kreuzung an der B172 a bei der Rotlichtphase und fuhr anschließend weiter in Richtung Pirna.
- Nach ca. 1 Kilometer wollte er von der B172 a abfahren, überfuhr dabei die Leitplanke, hob dadurch mit seinem Fahrzeug ab und landete neben einem Löschteich.
- Insgesamt sieben illegal eingereiste Personen stiegen über die Türen und dem Kofferraum aus und versuchten zu flüchten.
- Der Fahrer Herr AL I. konnte nicht festgestellt werden.
- Er wurde im Nachgang der Ermittlungen zur Festnahme mit einem internationalen Haftbefehl ausgeschrieben.
- Im Januar 2025 konnte er in Kroatien festgenommen und im Februar 2025 an Deutschland ausgeliefert werden.
- Das Gericht stufte das Verhalten des Angeklagten nicht als versuchten Mord in sieben Fällen ein, sondern als Einschleusen von Ausländern.
- Ein besonders schwerwiegender Umstand wurde angeführt, dass eine Person im Kofferraum des Fahrzeuges mitgefahren war.
- Das Gericht betonte, dass die Tat objektiv lebensgefährlich war, der Angeklagte jedoch subjektiv auf ein gutes Ende vertraute.
- Sein Ziel war es nicht, den Tod oder die Verletzung der geschleusten Personen zu verursachen, sondern eine erfolgreiche und unauffällige Ankunft der Migranten in Deutschland zu gewährleisten.
- Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.
- Das gesprochene Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
- Der Prozess fand am Landgericht Dresden statt.
- Die Verurteilung erfolgte nach insgesamt sechs Verhandlungstagen.
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